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Arbeitsgruppe Graffiti

Infos für Geschädigte

Mit dem Begriff Graffiti werden Farbschmierereien, aber auch kunstvolle Wandmalereien bezeichnet. Graffiti beeinflussen heute zunehmend das Erscheinungsbild unserer Städte. Sie werden von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger als Störung ihres Sicherheitsgefühls empfunden.

Diskussionen, ob es sich um Kunstwerke oder Farbschmierereien handelt, werden schnell überflüssig, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (tags) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder dem Garagentor prangen.

Beschmiert - und nun - wie kann ich mich schützen?

  • Anzeige bei der Polizei erstatten - das Sprayen auf nicht genehmigten Flächen stellt in der Regel eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB dar. Eine Sachbeschädigung liegt immer dann vor, wenn für den Eigentümer ein nicht unerheblicher Aufwand bei der Instandsetzung entsteht. Das illegale Besprayen setzt oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass auch ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt
     
  • Dokumentieren Sie die Sachbeschädigung mit Datum und Uhrzeit, wann die Schmiererei angebracht wurde - Fotografieren Sie die Schmiererei
     
  • Sofortige Beseitigung der illegalen Graffiti nimmt den Sprayern den Reiz. Ein Graffiti kann seine erhoffte Außenwirkung nur dann erzielen, wenn es von möglichst vielen Bewunderern gesehen wird - eine Vorbehandlung mit graffitiabweisenden Beschichtungen aus dem Fachhandel erleichtert das Entfernen von Schmierereien
     
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab - ebenfalls grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind keine Einladung für Sprayer
     
  • Licht in Kombination mit Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen nicht nur vor Sprayern
     
  • Zugang zu gefährdeten Objekten kann durch geeignete Zaunanlagen o.ä.. erschwert werden
     
  • Fassaden können auch mit legalen Graffiti nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden - ein illegales Übersprayen ist danach unwahrscheinlich


Diese Tipps sind kein Garant für den absoluten Schutz vor illegalen Schmierereien, zeigen aber, dass man den Anreiz zum Schmieren verringern kann.

Wer Farbschmierer beim illegalen Sprayen beobachtet, sollte sofort die Notrufnummer der Polizei 110 anrufen und die Tat melden.